» Die Fahrpläne
gültig ab dem 1.August 2011
» Der Fahrplan als Flyer für Sie!
Wir betreiben zwei Strecken im Linienverkehr von Montag bis Freitag. Kein Fahrbetrieb an Feiertagen, am 24.12. und am 31.12.
Die Linie B31 verbindet Nottuln-Rhodeplatz mit Appelhülsen-Bahnhof und führt durchs Stevertal und Schapdetten. Wir fahren 22 Haltestellen 4x täglich nach Appelhülsen an und 3x täglich in Richtung Rhodeplatz an.
» Linienplan B31
Die Linie B32 verbindet Nottuln-Rhodeplatz mit dem Stift Tilbeck in Havixbeck. Auf dieser Strecke über Longinusturm und Ortmitte-Havixbeck haben wir 16 Haltestellen. Diese fahren wir 4x täglich in beide Richtungen an.
» Linienplan B32
Preise:
- Erwachsene 1,50 €
- Kinder 1,00 € (bis 14 J.)
- Kinder unter 6 Jahren frei
Fahrkarten der RVM oder anderer Verkehrsverbünde haben keine Gültikeit Die Fahrausweise berechtigen zur einmaligen Benutzung der Verkehrsmittel innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches.
Die Fahrausweise berechtigen nicht zum Umsteigen auf andere Verkehrsmittel.
Rück- und Rundfahrten sind nicht zulässig.
Fahrtunterbrechungen sind nicht gestattet.
Beförderung von Schwerbehinderten
Schwerbehinderte Personen werden bei Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises unentgeltlich befördert, sofern sie nach dem Sozialgesetzbuch IX (§§ 145ff.) in der jeweils gültigen Fassung dazu berechtigt sind. Für diesen Personenkreis ist auch die Mitnahme von Handgepäck, eines mitgeführten Krankenfahrstuhls, soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt, sowie sonstiger orthopädischer Hilfsmittel und eines Führhundes unentgeltlich. Sofern eine ständige Begleitperson notwendig und dieses im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist, wird auch diese unentgeltlich befördert.
Mitnahme von Tieren und Sachen
Tiere, Handgepäck, Kinderwagen, Rollator, Rodelschlitten werden pro Fahrgast unentgeltlich befördert, soweit die Mitnahme der Sachen im Fahrgastraum möglich ist.
Erhöhtes Beförderungsentgelt
Der RVM führt auch im BürgerBus Fahrtausweiskontrollen durch. Wird ein Fahrgast ohne Fahrausweis angetroffen ist ein erhöhtes Entgelt von 40 Euro zu zahlen. Muss das erhöhte Beförderungsentgelt vom Verkehrsunternehmen eingezogen werden, wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 Euro erhoben.
Reinigungskosten
Wenn ein Fahrgast das Fahrzeug verunreinigt, hat er die Kosten für die Reinigung zu zahlen. Es wird nach Aufwand berechnet. Mindestbetrag 20 Euro.